Zuschüsse

Förderung durch Pflegekasse möglich.

Gute Nachrichten für alle Personen mit einer Pflegestufe.  Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wurde seit dem 1.1.2015 auf 4.000,00 Euro angehoben. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt werden.

Die gesetzlichen Vorraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 zu finden. Im Bad werden folgende Maßnahmen finanziert:

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC,
  • Armaturen,
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz),
  • rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
  • Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann,
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen,
  • höhenverstellbarer Waschtisch
  • höhenverstellbareres WC

BITTE BEACHTEN: Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

 


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